Portrait der Rechtsanwältin Marion Müller

Marion Müller

Rechtsbegleitung, Mediation & Supervision

Konfliktsituationen begleiten uns ein Leben lang. Manchmal finden die Betroffenen weder einen einfachen noch einen friedlichen Lösungsweg. Es kann daher wichtig sein, von außen auf den Konflikt zu schauen, um die richtigen Fragen und Antworten zu finden. Als Rechtsanwältin, Mediatorin und Supervisorin stehe ich an Ihrer Seite und unterstütze Sie dabei, für Ihr konkretes Anliegen eine eigenverantwortliche Lösung zu finden. Lassen Sie uns gerne darüber reden.

Kontaktieren Sie mich

Was kann ich für Sie tun?

Vita

1990-1994
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln
1995-1998
Referendariat beim Landgerichtsbezirk Köln
Zwischen 1990 und 1999
Zeitraum 2-6 Monate im Ausland (USA, St. Lucia, Israel)
2002
Zulassung zur Rechtsanwältin
1999-2001
Deutsche Bahn Immobilien GmbH und Beratungsunternehmen
2002-2023
Tätigkeit als Rechtsanwältin in interprofessionellen Kanzleien Schwerpunkte: Arbeits- und Sozialrecht, Immobilienrecht, allgemeines Zivilrecht
Seit 2023
in Immobilienverwaltung als Syndikusrechtsanwältin tätig
2016-2017
Ausbildung zur Mediatorin am INeKO Institut der Universität zu Köln
2022
Ausbildung zur Supervisorin am INeKO Institut der Universität zu Köln / Abschluss März 2023
2023
Selbständige Rechtsanwältin

Fragen?

Sie möchten mehr über meine Leistungen oder den Beratungsprozess erfahren? Hier ein paar Antworten auf Fragen, die mir häufig gestellt werden. Gerne stehe ich Ihnen persönlich für ein Gespräch zur Verfügung. Schreiben Sie mir oder rufen Sie mich an.

Wie läuft eine Mediation ab?

Ein Mediationsprozess beginnt in der Regel mit einer Anfrage von einer oder beiden Parteien, die in einem Konflikt stehen und die Unterstützung eines Mediators suchen. Der Mediator trifft sich zunächst separat mit jeder Partei, um ihre Perspektive und Ziele zu verstehen. Anschließend findet eine gemeinsame Sitzung mit allen Beteiligten statt, in der der Mediator allparteilich dabei unterstützt, eine Lösung zu finden. Dieser Prozess kann mehrere Sitzungen in Anspruch nehmen, die sowohl face-to-face als auch online durchgeführt werden können. Wichtig ist, dass alle Parteien freiwillig teilnehmen und das Ergebnis von allen Parteien akzeptiert wird.

Wie hilft eine Supervision im Team?

Durch die Arbeit mit einem Supervisor, einem erfahrenen Berater, erhalten die Beteiligten die Möglichkeit, ihre Gedanken, Gefühle und Handlungen im Zusammenhang mit dem konkreten Anliegen zu reflektieren und zu optimieren. Dies kann zu einer verbesserten Kommunikation und Zusammenarbeit innerhalb des Teams führen und dazu beitragen, dass die Beteiligten zukünftig effektiver und erfolgreicher zusammenarbeiten. Eine Supervision kann mögliche Belastungen präventiv abwenden und dazu führen, dass die Beteiligten emotional und psychisch gesund bleiben.

Was versteht man unter einer Rechtsbegleitung?

Unter einer Rechtsbegleitung verstehe ich die Unterstützung und Beratung durch einen Rechtsanwalt in einer juristischen Angelegenheit mit dem Ziel, eigenverantwortliche Lösungswege anzubieten. Dies kann die Beratung in rechtlichen Fragen, die Vertretung in Gerichtsverfahren, die Erstellung von Verträgen oder die Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen beinhalten. Eine Rechtsbegleitung kann sowohl in privaten als auch in geschäftlichen Angelegenheiten erfolgen. Dabei kann es sich um eine einmalige Angelegenheit oder um eine langfristige Zusammenarbeit handeln. Eine frühzeitige Rechtsbegleitung kann nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Privatpersonen von großer Bedeutung sein, da Rechtsstreitigkeiten mittels Präventivmaßnahmen zu verhindern sind.

Ignorieren kann ich etwas letzten Endes nur, wenn ich daran vorbei auf etwas Positives hin agiere.»

Viktor Frankl, österreichischer Neurologe und Psychiater

Impressum & Kontakt

Angaben gem. § 5 TMG
Marion Müller LL.M.
Rechtsanwältin
Anschrift
Eikamper Straße 4
51069 Köln
Kontakt
Telefon: (+49) 175 / 571 7931
E-Mail: ed.nleok-gnutielgebsthcer@relleum.noiram
Website: rechtsbegleitung-koeln.de
Zuständige Kammer
Als Rechtsanwältin bin ich Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
Riehler Straße 30
50668 Köln
www.rak-koeln.de
Gesetzliche Berufsbezeichnung
Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet Rechtsanwalt. Die Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Die Rechtsanwälte unterliegen folgenden berufsrechtlichen Regelungen: Der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), der Fachanwaltsordnung (FAO), dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG), den Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE) sowie dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (EuRAG). Diese und weitere berufsrechtlichen Regelungen finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer (http://www.brak.de/) unter „Berufsrecht“.
Umsatzsteuer
Umsatzsteuerbefreiung gemäß §  4 UStG
Inhaltlich Verantwortliche gem. § 55 RStV
Marion Müller (Kontakt s.o.)
Haftpflichtversicherung
Rechtsanwälte sind aufgrund berufsrechtlicher Regelungen dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten (§  51 BRAO). Für die Rechtsanwaltskanzlei Marion Müller besteht die Berufshaftpflichtversicherung bei der Gothaer Allgemeine Versicherung AG, 50598 Köln